Gegenstand Wiederbelebung des Schienen-Personenfernverkehrs (SPFV) in der Region Heilbronn-Franken / bessere Verbindung zu den nächstgelegenen ICE-Knoten, auch unter Berücksichtigung von Stuttgart 21. Beschlusstenor Die Verbandsversammlung / der Planungsausschuss möge beschließen: Der Schienen-Personenfernverkehr (SPFV) in der Region Heilbronn-Franken muss wiederbelebt bzw., wo noch vorhanden, in seiner Attraktivität gesteigert werden. Insbesondere muss die Verbindung zu den ICE-Knoten Stuttgart, Mannheim und Würzburg deutlich verbessert werden. Hierzu ist – eine SPFV-Linie (Mailand – Gotthard – Zürich –) Stuttgart – Heilbronn – Würzburg neu einzurichten; – die SPFV-Linie (Karlsruhe –) Stuttgart – Nürnberg auf die Strecke Stuttgart – Backnang – Schwäbisch-Hall-Hessental – Crailsheim – Nürnberg zu verlegen; – eine IRE-Linie (Horb – / Aulendorf – Tübingen – Stuttgart –) Heilbronn – Sinsheim – Mannheim einzurichten. Diese Linien sind mindestens im Zweistundentakt vorzusehen. Zwischen Würzburg und Heilbronn ist eine „Kantenzeit“ (= betrieblich mögliche Fahrzeit incl. Anfangs-, Zwischen- und Endhaltezeiten) von max. 1h 15´, zwischen Heilbronn und Stuttgart eine „Kante“ von max. 30´, zwischen Schwäbisch-Hall-Hessental und Stuttgart eine „Kante“ von max. 45´, zwischen Schwäbisch-Hall-Hessental und Nürnberg eine „Kante“ sowie zwischen Heilbronn und Mannheim eine „Kante“ von jeweils max. 1h zu erreichen.
Hierzu ist im einzelnen Folgendes zu veranlassen: 1. Der Regionalverband Heilbronn-Franken fordert das Land Baden-Württemberg auf, den für die o.g. Schienen-Verkehrsleistungen erforderlichen Infrastrukturausbau zügig zu realisieren. Das Land soll hierzu, soweit erforderlich, beim Bund initiativ werden. Als SPNV-Aufgabenträger soll es die IRE-Linie (Horb – / Aulendorf – Tübingen – Stuttgart –) Heilbronn – Sinsheim – Mannheim bestellen. 2. Der Regionalverband Heilbronn-Franken fordert das Land Baden-Württemberg sowie alle politischen Mandatsträger in unserer Region auf, sich im Bundestag für ein SPFV-Daseinsvorsorgegesetz gemäß Art. 87 e) GG einzusetzen. Sie sollen hierzu die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt im Bundesrat und die weitergehenden Vorschläge des Regionalen Planungsverbands Landshut aufgreifen. 3. Die Verbandsverwaltung versucht, andere ebenfalls vom SPFV abgehängte Planungsregionen in Deutschland für eine gemeinsame Initiative zu gewinnen, um den Bund zu veranlassen, ein SPFV-Daseinsvorsorgegesetz gemäß Art. 87 e) GG einzuführen. Sie bereitet hierzu den Entwurf einer Resolution vor und legt diesen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor. 4. Der Regionalverband Heilbronn-Franken fordert das Land Baden-Württemberg auf, unabhängig von dem unter 2. Geforderten gemeinsam mit unserer Region einen SPFV-Betreiber für die SPFV-Linie (Mailand – Gotthard – Zürich –) Stuttgart – Heilbronn – Würzburg zu gewinnen. 5. Der Regionalverband Heilbronn-Franken gibt eine Studie in Auftrag, die klärt, wie die geforderten Schienenverkehrs-Verbesserungen unter Berücksichtigung bereits vorgesehener Maßnahmen umgesetzt werden können. 6. Die Verbandsverwaltung berichtet der Verbandsversammlung jeweils über den aktuellen Sachstand. Sachverhalt Unsere Region ist vom hochwertigen Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) fast vollständig abgehängt. Die vorhandenen Verbindungen zu den nächstgelegenen ICE-Knoten Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Würzburg und Nürnberg sind unattraktiv und einer der wirtschafts-dynamischsten Regionen Deutschlands unangemessen. Die Stadtbahn Heilbronn beseitigt diesen Mangel nicht, weil sie nur innerregionale SPNV- bzw. ÖPNV-Funktionen leistet. Unsere Region braucht wieder einen attraktiven SPFV, insbesondere schnelle Verbindungen zu den ICE-Knoten Würzburg, Stuttgart und Mannheim. Nürnberg und Karlsruhe spielen dagegen eine untergeordnete Rolle, weil die von dort aus zu erschließenden Zielgebiete auch über die drei o.g. Knoten erreichbar sind. Zudem verhindert die dichte Zugfolge der Stadtbahn Heilbronn schnelle Verbindungen von Heilbronn nach Karlsruhe und nach Nürnberg. Welche Konzepte sind hierfür denkbar? Die ICE-Knoten Stuttgart und Würzburg lassen sich durch eine SPFV-Linie verbinden. Ein Streckenausbau für Neigezüge ermöglicht zwischen Heilbronn und Würzburg (127 km) eine „Kantenzeit“ von 1h 15´, zwischen Heilbronn und Stuttgart (53 km) eine „Kante“ von 30´, somit auf der Gesamtstrecke Stuttgart – Würzburg (180 km) eine „Kante“ von 1h 45´. Hierfür wird die bestehende SPFV-Linie (Mailand –) Zürich – Stuttgart bis Würzburg verlängert. Eine solche Durchbindung ist im Stuttgarter Hbf. betrieblich schon heute, erst recht mit „Stuttgart 21“ möglich. Die norddeutschen Hansestädte sind dann von Stuttgart aus selbst bei Vollausbau im Abschnitt Mannheim – Frankfurt a.M. – Fulda auf Hochgeschwindigkeits-Standard über Würzburg zumindest genauso schnell wie über Frankfurt a.M. erreichbar. Das einzige unsere Region derzeit tangierende SPFV-Angebot ist die IC-Linie (Karlsruhe –) Stuttgart – Aalen – Crailsheim – Nürnberg. Auch diese Relation lässt sich auf Neigezüge umstellen und damit erheblich beschleunigen. Es bietet sich an, hierfür die Strecke Stuttgart – Backnang – Schwäbisch-Hall-Hessental – Crailsheim – Nürnberg (190 km) auszubauen, dabei den Eingleis-Engpass zwischen Backnang und Schwäbisch-Hall-Hessental (ca. 42 km) weitgehend zu beseitigen sowie zwischen Gaildorf und Schwäbisch-Hall-Hessental die Linienführung zu verbessern. Zudem erhält unsere Region in Schwäbisch-Hall-Hessental einen weiteren, zentral gelegenen SPFV-Haltepunkt. Zwar ist der Eingleis-Abschnitt an der Stecke via Aalen (203 km) zwischen Goldshöfe und Crailsheim mit ca. 30 km kürzer, auch befinden sich dort keine Tunnels. Jedoch ist eine anzustrebende „Kante“ zwischen Stuttgart und Nürnberg von 1h 45´ eher auf der ertüchtigten Strecke via Backnang zu erreichen, allein schon wegen der kürzeren Gesamtstreckenlänge. Zwischen Schwäbisch-Hall-Hessental und Stuttgart ist dann eine „Kante“ von 45´, zwischen Schwäbisch-Hall-Hessental und Nürnberg eine „Kante“ von 1h möglich. Ist die Aus- und Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Halle / – Leipzig realisiert, führen die schnellsten Verbindungen von Stuttgart nach Berlin und Dresden nicht mehr über Frankfurt a.M., sondern durch unsere Region über Schwäbisch-Hall-Hessental, Crailsheim und Nürnberg. Demgegenüber ist eine Relation Heilbronn – Mannheim im SPFV-Standard nicht realistisch. Dazu ist die Hochgeschwindigkeits-Direttissima Stuttgart – Mannheim einfach zu „schnell“. Stattdessen ist hier ein attraktives SPNV-Angebot angemessen. Neigezüge können, entspre-chender Ausbau vorausgesetzt, auf der Strecke Heilbronn – Sinsheim – Heidelberg – Mannheim (87 km) eine „Kante“ von 1h erreichen oder gar unterbieten. Weil es auf der Strecke (Horb – / Aulendorf –) Tübingen – Reutlingen – Stuttgart bereits einen mit „RegioSwingern“ gefahrenen IRE-Dienst gibt, lässt sich diese Zweistundentaktlinie zu einer „Stuttgart-21“-Durchmesserlinie erweitern, indem sie via Heilbronn bis Mannheim verlängert und, je nach Fahrgast-Nachfrage, auf Einstundentakt verdichtet wird. Wie lassen sich diese Konzepte durchsetzen? Eine IRE-Linie (Horb – / Aulendorf – Tübingen – Reutlingen) – Stuttgart – Heilbronn – Mannheim liegt in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg als SPNV-Aufgabenträger. Dies gilt prinzipiell auch für die erforderliche Infrastruktur-Ertüchtigung, ggfs. muss das Land den Bund in Finanzierung und Realisierung mit einbinden. Dagegen ist die Durchsetzbarkeit der beiden o.g. SPFV-Linien ungleich schwieriger, weil die Verantwortlichkeiten strittig sind. Nach Rechtsauffassung des Bundes wird SPFV eigenwirtschaftlich durch die DB AG gefahren. Dem widerspricht Art. 87 e) GG, welcher die Gewährleistungspflicht des Bundes auch bei den Verkehrsangeboten im SPFV festschreibt. Dennoch gibt es mindestens zwei aussichtsreiche Strategien: Kürzlich brachte das Land Sachsen-Anhalt ein „Gesetz zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot“ in den Bundesrat ein. Es folgte damit u.a. den Initiativen der Länder Baden-Württemberg und Bayern 2001 und des Regionalen Planungsverbands Landshut 2004 für ein SPFV-Daseinsvorsorgegesetz (Bundesschienenpersonenfernverkehrs-Gesetz, BSPFVG), welches den Bund als „Besteller“ vorsieht. Dieser Vorstoß wurde im Bundesrat einhellig begrüßt und an den Bundestag verwiesen. Die Mandatsträger unserer Region sind aufgefordert, die sachsen-anhaltinische Initiative im Bundestag aufzugreifen. Dabei sollten sie die weiterführenden Vorschläge des Regionalen Planungsverbands Landshut zu Raumordnung, Wettbewerb und Finanzierung berücksichtigen. Parallel dazu kann sich unsere Region zusammen mit dem Land darum bemühen, für die Strecke Stuttgart – Heilbronn – Würzburg einen SPFV-Betreiber zu finden. Es ist durchaus möglich, dass diese Relation sich eigenwirtschaftlich rechnet, also gar nicht „bestellt“ werden muss, so dass verstärkte Bemühungen und Anstrengungen in diesem Zusammenhang durchaus Früchten tragen können. Für die FWV/FDP-Fraktion: ________,___________ _________________________ Nico Weinmann, stv. Fraktionsvorsitzender
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